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Abmahngefahr durch die Verwendung von Google Analytics

Das Thema Abmahnung scheint ein Fass ohne Boden zu sein. Gerade habe ich erfahren, dass auch eine Abmahnung droht, wenn man Google Analytics verwendet. Denn auch IP-Adressen sind personenbezogene Daten und unterliegen somit dem Schutz des BDSG.

Wer sich die Nutzungsbedingungen von Analytics einmal genauer durchliest, wird feststellen, dass jeder, der diesen Dienst verwendet einen Warnhinweis an seine Besucher veröffentlichen muss.

Dieser Warnhinweis muss so platziert werden, dass der Besucher “genügend aufmerksam gemacht” wird.

Folgender Text wird als Hinweis von Google angeboten:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Quelle:
GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN

Welche Stelle auf einer Website als ausreichend wahrgenommen wird ist nicht bekannt. Wer sich den ganzen Sachverhalt noch einmal genauer durchlesen will wird auf akte-abmahnung.de fündig.

Was denkt Ihr? Genügt eine Veröffentlichung dieses Warnhinweise im Impressum? Schreibt mir in den Kommentarbereich.


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Kommentare


  1. GeldGuru
    21. Oktober 2008

    Boah klingt ja echt scheisse.
     
    Jetzt schon ne Abmahnung wegen Google Analytics. bald darf schon garnichts mehr. Echt scheisse sowas. Aber cooler hilfreicher Artikel danke für den Hinweis.
     
    Grüße



  2. Normans Blog
    21. Oktober 2008

    Ich habs gestern in mein Impressum eingetragen…

    Normans Blogs zuletzt geschriebener Artikel: Erotik Liveshopping



  3. Phil
    21. Oktober 2008

    Vielen Dank für den Hinweis. Ich benutze Google Analytics sehr gerne, um detaillierte Statistiken zu erhalten. Nun werde ich wohl erstmal überall eine Seite namens “Datenschutz” anlegen.
    Viele Grüße
    Phil



  4. Blogberry
    21. Oktober 2008

    Hallo David,
    genau diese Thematik habe ich vor ca. dreieinhalb Monaten mal versucht in meinem Blog näher zu beleuchten.
    http://www.blogberry.de/google/google-analytics-datenschutzwidrig/
    Für die die das Thema interessiert könnte der Beitrag eine weitere Informationsquelle – u.a. auch die Links in den Kommentaren – sein.
    Schöne Grüße,
    Sascha

    Blogberrys zuletzt geschriebener Artikel: Storm und Bold in Einem? BlackBerry Pluto 9900 !



  5. Dewley
    21. Oktober 2008

    Danke für den Hinweis! Hört es denn nie auf mit den Abmahnungsgründen, je mehr man sich damit beschäftigt, desto länger wird die Liste.

    Dewleys zuletzt geschriebener Artikel: Fler äußert sich über seine verschobene Tour



  6. Blu-ray Filme
    21. Oktober 2008

    Am besten ist wohl man designed ein Banner was dann zwischen den Werbebanner rotiert und auf ein Impressum mit den Datenschmutzhinweisen verweist, das dürfte dann für genug Aufmerksamkeit sorgen, denke ich.

    Oder besser noch, man nimmt ein Ad-Layer, was dann auch wirklich jedem Abmahn-Anwalt aufgedrückt wird ;-)

    Man man, wo soll das noch hinführen …

    Gruß Ben

    Blu-ray Filmes zuletzt geschriebener Artikel: Blu-ray Disc Details “Bee Movie: Das Honigkomplott”



  7. brennA
    21. Oktober 2008

    ich denke ich werde in meinen footer einen link zu dem von google vorgeschlagenen text reinpacken mit dem titel: “achtung analytics” oder so…
    gibt es denn  alternativen, die nicht IPs speichern?

    brennAs zuletzt geschriebener Artikel: High-Level Tagging



  8. maTTes
    21. Oktober 2008

    Ich habs auch seit einiger Zeit nun drin. Da traut man sich fast gar nicht mehr ins Internet zu gehen.

    maTTess zuletzt geschriebener Artikel: Fotos vom Mendener Herbst 2008



  9. Suma Blog
    24. Oktober 2008

    Hier gibts noch einen interessanten Artikel zum Thema Datenschutz bei Google Analytics.

    Suma Blogs zuletzt geschriebener Artikel: Interview mit dem Kläger gegen Google: Google Bildsuche



  10. Canary
    24. April 2009

    Bin entsetzt, was ich hier lese. Google Analytics ist ein gegen Datenschutzrichtlinien verstoßender Dienst, und das erste was hier dazu gesagt wird, ist das Abmahner das ausnutzen. Was bitte soll das?

    In Zeiten von missbrauchten Kundendaten, Mitarbeiterüberwachung, etc. bei begangenen Datenschutzverstößen nur Panik vor Abmachungen zu haben, vielleicht sollte man die Kommentare einiger Leute mal an die Presse weiterleiten! Ich würde empfehlen, die Seiten zukünftig Datenschutzkonform zu gestalten. Oder muss man die jeweils zuständige Datenschutzaufsicht einschalten?


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