Das sagt das Gesetz zur Kennzeichnung von Partnerlinks

In meinem vorherigem Post habe ich die Problematik mit der Kennzeichnung von Partnerlinks aufgegriffen. Es fehlte jedoch noch die rechtliche Seite. Also hab ich mal kurz recherchiert und möchte euch schnell darlegen, was das Gesetz zur Kennzeichnung von Partnerlinks sagt.

Das Gesetz

Es sollte ja jedem klar sein, dass Werbung auf Webseiten/Blogs auch als solche gekennzeichnet werden muss. Alles nichts neues. Was ist aber mit Textlinks?

Für reine Werbelinks gilt das aber nicht, denn in § 3 Ziff. 5 a) MDStV ist geregelt:

die folgenden Angaben stellen als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:
a) Angaben, die direkten Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post und…

Damit sind reine Textlinks keine kommerzielle Kommunikation und können z.B. im Rahmen eines redaktionellen Beitrages über Unternehmen verwandt werden. Allerdings dürfen weder der Beitrag noch die Links bezahlt worden sein, denn dann wären sie Werbung und von dem redaktionellen Beitrag klar zu trennen (s. oben). Ein Bericht über die Szene dagegen mit Links zu den besprochenen Angeboten ist zulässig.


Also nochmal langsam:

Textlinks, die nicht bezahlt worden sind und keine kommerziellen Botschaften enthalten sind also zulässig. Affiliate-Links sind keine bezahlten Links, denn man erhält ja kein Geld dafür, dass man den Link platziert hat, sondern für Refferals.

Beispiel für einen zulässigen Textlink:

“Wer mit einem Blog Geld verdienen will, kann dass z.B. mit Trigami…”

Trotzdem hat man bei Textlinks keinen Freifahrtsschein! Stefan Johne hat in seinem Artikel zu diesem Thema folgenden Satz aus Wikipedia erwähnt:

“Werbung dient der gezielten und bewussten Beeinflussung des Menschen zu meist kommerziellen Zwecken.”

Daraus schlussfolgere ich, dass folgende Textlinks als Werbung gekennzeichnet werden müssten:

blog for cash @ hallimash

oder

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…da sie eine Werbebotschaft enthalten.

Dieser Artikel war keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Interpretation der Gesetze. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Haftung!


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Kommentare


  1. Noel Schütter
    23. Oktober 2008

    Dein Disclaimer ist der wichtigste Bestandteil des Artikels: Du bist kein Anwalt und überblickst das Thema nicht vollständig. Die von dir vertretende Rechtsauffassung ist zumindest nicht unproblematisch und bestimmt nicht dazu geeignet möglichst risikolos zu agieren. “Richtig” oder “falsch” entscheidet am Ende ein Richter – wenn man aber gleich alles kennzeichnet, spart man sich, dass es überhaupt soweit kommen muss.

    Noel Schütters zuletzt geschriebener Artikel: Leadbait Hörbuch



  2. DavidG
    23. Oktober 2008

    Du hast es nochmal gut zusammengefasst, wer kein Risiko eingehen will, der sollte die Links weiterhin kennzeichnen! Ich persönlich halte die Gesetzestexte für relativ eindeutig…viele abweichende Interpretationen sind jedenfalls nicht möglich…

     



  3. Furzblog
    23. Oktober 2008

    Na, du weißt ja: 2 Anwälte, 3 Meinungen;)

    Furzblogs zuletzt geschriebener Artikel: Nochmal: Bohemian Rhapsody gefurzt



  4. Julian
    23. Oktober 2008

    Hier wäre es super, wenn sich einmal ein Anwalt zu Wort melden würde. Ich habe auf einem Blog alle Textlinks gekennzeichnet, weil ich ein Urteil zu einem solchen Fall gelesen habe. Dort wurde eine Webseitenbetreiberin zu einer Strafe verurteilt – aber natürlich war das ein konkreter Fall, der eine Werbebotschaft enthielt, wie du richtig geschrieben hast.
    Primär geht es wohl um die Trennung von redaktionellen und werbenden Inhalten, die strikt eingehalten werden muss. Das ist bei Links mitten im Fließtext nicht der Fall. (Keine Beratung, nur meine laienhafte Meinung)

    Julians zuletzt geschriebener Artikel: Test: Sistrix Premium Tools



  5. Datenwachschutz.de
    23. Oktober 2008

    gleiches Recht muss auch nicht zwangsläufig gleich behandelt werden. Wenn Richter A meint das deine Links gegen das Gesetz verstoßen, aufgrund von mangelnder/falscher Kennzeichnung (what ever) kann Richter B es für völlig ausreichend halten.
    Man sollte schon wissen ob und wie man Textlinks setzt. Wer glaubt das ein Link: “Hier klicken, absolut kostenlos” und dieser Link dann auf ein kostenpflichtiges Angebot verweist, davon zu kommen, wird auch mit der Ausrede “Werbung” nicht sehr weit kommen…
    Ergo vernünftig einsetzen und vernünftig kennzeichnen, dann klappt es auch mit dem ehrlichen verdienen. Adsense Text Anzeigen sind auch gekennzeichnet und werden schließlich auch geklickt. Warum also verschleiern dann ?

    Datenwachschutz.des zuletzt geschriebener Artikel: Redtube, Youporn, in D keine Pornos dafür aber in Google A, CH und USA



  6. Christoph
    23. Oktober 2008

    Wenn wir gerade bei rechtlichen Themen sind, schau dir mal die neuen Regelungen der DNB an:

    Christophs zuletzt geschriebener Artikel: Den Blog an die Deutsche Nationalbibliothek übermitteln?



  7. DavidG
    23. Oktober 2008

    @Christoph: da krieg ich echt Kopfschmerzen…das darf ja wohl nicht war sein *grummel*



  8. Mario
    23. Oktober 2008

    Ist bei Bannerwerbung eigentlich “Sponsoren” ausreichend, weil viele das haben. Oder muss es heißen “Anzeige”?

    Marios zuletzt geschriebener Artikel: Effektive Marketingmaßnahme, die wenig kostet!



  9. xcut
    23. Oktober 2008

    Vielleicht solltest du dir den Begriff Sponsor klar machen. ;)



  10. Paul
    23. Oktober 2008

    Der MDStV (Mediendienstestaatsvertrag) ist nicht mehr gültig. Seit März 2007 gilt das Telemediengesetz (TMG).



  11. DavidG
    23. Oktober 2008

    @Mario: gute Frage
    @xcut: wenig hilfreiche Antwort
    @Paul: ich bleibe trotzdem dabei…Partnerlinks sind für mich keine Werbung sondern eine ganz normal Verlinkung auf eine andere Seite…



  12. MinutenLohn
    25. Oktober 2008

    Einen Affili-Link halte ich prinzipiell für bezahlt. Auf den Zeitpunkt der Vergütung oder die zusätzliche Lead/Sale-Bedingung kommt es dabei nicht an. Fakt ist: für den Link bekommst Du Geld.
    Fraglich ist für mich noch, ob es reicht, irgenwo dranzuschreiben “Diese redaktionelle Beitrag enthält Werbung” oder ob wirklich jeder einzelne Affililink gekenzeichnet werden muss, was meist äußerst hässlich ist.

    MinutenLohns zuletzt geschriebener Artikel: Europäisches Urteil zur Telefonnummer im Impressum



  13. Sandra
    25. Oktober 2008

    Wenn du den Artikel nur schreibst um den Link platzieren zu können, ist der ganze Artikel Werbung. Also müsstest Du den ganzen Artikel kennzeichnen.
    Oder reicht es den Link zu markieren mit einem  title=”Werbung”, oder zusätzlich was per CSS, von mir aus auch farbig.

    Sandras zuletzt geschriebener Artikel: 375 Euro Jackpot am Samstag um 20:15 Uhr


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