Die Gewerbeanmeldung – Teil 2
Ok, ihr wollt also mit eurem Blog Geld verdienen und das Ganze auch richtig anmelden. Schön! Um ein Gewerbe anmelden zu können, müsst ihr euch bei eurer Stadt erkundigen bei welchem Amt ihr euer Gewerbe anmelden könnt. Im Normalfall gibt es dazu das Gewerbeamt, doch in machen Städten wie z.B. in Berlin ist in einigen Teilen auch das Wirtschaftsamt oder das Ordnungsamt dafür zuständig. Wo Ihr in eurer Stadt ein Gewerbe anmelden könnt, solltet ihr leicht über die Homepage eurer Stadt herausfinden können.
Bevor wir loslegen, auch hier wieder folgender Hinweis:
Dieser und alle folgenden Beiträge dieser Artikel Serie sind keine Rechtsberatung, für Fragen die ihr rechtsverbindlich beantwortet haben möchtet, wendet euch an eine dafür ausgewiesene Person, wie z.B. einen Fachanwalt.
Für die eigentliche Gewerbeanmeldung sind folgende Fragen für euch Interessant:Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt?
Habt Ihr das zuständige Amt gefunden, steht eurer Anmeldung nun fast nichts mehr im Wege. Als Blogger benötigt Ihr keine großen Unterlagen, euer Personalausweis genügt hier vollkommen aus.
Was muss ich bei der Gewerbe Anmeldung alles angeben?
Neben euren Personalien müsst Ihr beim Amt genau angeben womit Ihr in eurem Gewerbe Geld verdient und vor allem, dass Ihr ein Gewerbe im Nebenerwerb anmeldet. Schließlich könnt Ihr von eurem Blog sicherlich noch nicht von Anfang an Leben. Je nach Stadt und Amt kann dieses Gespräch relativ unterhaltsam werden, da manche von den älteren Damen und Herren beim Gewerbeamt mit dem Thema Geld verdienen im Internet absolut nichts anfangen können. Am besten beschreibt Ihr so detailliert wie möglich, wie eure Einnahmen genau zu Stande kommen.
Und was kostet die Gewerbeanmeldung?
Auch hier kann man keine konkrete Antwort geben. Je nach Bundesland kostet die Gewerbeanmeldung in Deutschland zwischen 15 und 65 Euro. In Österreich kostet die Gewerbeanmeldung in einigen Städten wohl bis zu 150€, so sind wir in Deutschland noch recht günstig dabei. Die Gebühr ist im Übrigen direkt vor Ort in Bar zu entrichten. Danach habt Ihr euren Gewerbeschein in der Hand und seid offiziell Gewerbetreibender – Herzlichen Glückwunsch
Gewerbe anmelden als Minderjähriger
Wer noch nicht Volljährig ist, gilt in Deutschland nur als beschränkt geschäftsfähig. Trotzdem ist es auch als Minderjähriger möglich ein Gewerbe anzumelden. Allerdings müssen dazu 2 Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen benötigt Ihr natürlich die Erlaubnis eurer Eltern bzw. eures gesetzlichen Vertreters. Um beim Gewerbeamt auf Nummer sicher zu gehen solltet Ihr ein Formloses Anschreiben mitbringen auf dem euer Vormund eurer gewerblichen Tätigkeit zustimmt.
Neben der Bestätigung eurer Eltern benötigen Minderjährige außerdem noch eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Diese Genehmigung bekommt Ihr allerdings nur, wenn Ihr vor dem Vormundschaftsgericht glaubhaft darstellen könnt, dass Ihr über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und auch die nötige Reife besitzt, um mit eurem Gewerbe Geld im Internet zu verdienen. Erteilt euch das Vormundschaftsgericht diese Genehmigung, geltet Ihr in allen Fragen die euer Gewerbe betreffen als unbeschränkt Geschäftsfähig. Somit wäre es euch sogar möglich für euer Gewerbe Mietverträge oder auch Arbeitsverträge abzuschließen.
Im 3ten und letzten Teil der Reihe, möchte ich euch vor allem über das Thema Finanzamt und Steuern sprechen. Denn kurz nach eurer Gewerbe Anmeldung wird sich unter anderem das zuständige Finanzamt mit euch in Verbindung setzen.
Ich hoffe ich konnte euch mit dem Artikel ein wenig helfen und ein paar Fragen zur Gewerbeanmeldung klären. Wenn Ihr Anmerkungen, Ergänzungen und Fragen habt, schreibt diese doch bitte in die Kommentare. Gern versuche ich darauf einzugehen.














Andi
wie ist das wenn man als thema bei dem gewerbe geld verdienen im internet angibt. darf man dann auch noch irgendwelche programmierarbeiten fur einen kunden durchfuehren
Peter
@Andy,
Ja das geht schon. Am besten wäre wenn du eine möglichst breite Angabe von Tätigkeiten bei deine Anmeldung abgeben würdest. vielleicht mit die Ergänzung Dienstleistungen in die IT Branche.
Andi
Ja das hatte ich auch gedacht weit umfassend ist denke am besten. Nur. Hab ich mir halt gedacht die wollen es da etwas mehr eingegrenzt haben.
Wie ist das noch mal mit dem Namen? Darf man frei wählen oder muss bzw soll der eigene Name vor kommen?
Wie wäre das eigenlich als Schüler muss man da der Schule mitteilen das man ein Gewerbe auf machen möchte? Denn wenn man wo Angestellt ist muss man es ja dem arbeitgeber sagen und er muss zustimmen das man das Gewerbe eröffnen darf.
Daniel - Geldkrieg
Hallo Andi,
“geld verdienen im internet” als Angabe reicht da nicht aus, du musst schon irgendwie um- bzw. beschreiben WIE du da Geld verdienst.
Der Firmenname ist als Kleingewerbetreibdener erstmal IMMER dein Name. Du darfst noch einen Zusatz anhängen also ala “Andi – WebDevelopement und Design” – eben irgendetwas was dein Gewerbe ein wenig mit beschreibt. Das wird dir auf dem Gewerbeamt allerdings auch gesagt.
Wenn du einen “richtigen” Firmennamen verwenden willst, benötigst du einen Eintrag im Handelsregister. Was dann allerdings ausser Kosten auf dich zu kommt weiss auch ehrlich gesagt auch nicht 100%ig
hombertho
Also in meiner Stadt war die Anmeldung absolut unproblematisch und hat 18 Euro gekostet. Ich bin rein habe gesagt, dass ich für eine Internetseite ein Gewerbe anmelden möchte, sie wollte noch den Personalausweis und hat wie wild getippt. Dann war das Antragsformular schon ausgefüllt. Als Tätigkeit Webdesigner ist recht beliebt bei der Gewerbeanmeldung.
Viele Grüße
Thomas
Daniel
Die eigentlichen interessanten Fragen, die beantwortet werden sollten, wären:
* “Welches Gewerbe und welche Gewerbeform bietet die günstigste Möglichkeit für Blogger möglichst wenig Geld an den Staat/Versicherung/etc. zu ‘verlieren’ ?”.
* “Welche Form verusacht in Zukunft am wenigsten Papierkrieg (z.B. Buchhaltung)?”
* “Welche weiteren Kniffe gibt es, Geld zu sparen?”
* “Was kommt auf einen finanziell zu, wenn man ein Gewerbe anmeldet?”
Daniel - Geldkrieg
Hey Daniel,
im Prinzip trifft auf fast alle Fragen die Antwort “Kleinunternehmer” zu. Und genau auf diesen beziehe ich mich auch in meinen Artikeln. Was das finanzielle angeht, so kommt im 3ten Teil das Thema Finanzamt und Steuern an die Reihe. Kniffe? Gute Frage – außer das man schön seine Quittungen aufbewahren sollte wirds da als Kleinunternehmer schwer oder weißt du etwa mehr?
Daniel - NetReview ;)
Sehr schön. Freue mich schon auf den dritten Teil. Hoffentlich wird dort etwas genauer auf die Sache mit dem Finanzamt eingegangen. Es interessiert mich vor allem, wie man z.B. Adsense-Einnahmen angibt, was man gegenrechnen/absetzen kann (PC kauf, Kamera, Fahrtkosten…).
Finanzblog
Schöner Artikel, aber was ich aus der Praxis noch einwerfen kann und möchte ist der Ort der Unternehmung. Natürlich kann man schnell seine Adresse angeben, aber!!! schaut vorher in euren Mietvertrag, denn oftmals sind Mietwohnungen nicht für Gewerbe zugelassen bzw. muss dem erst der Vermieter zustimmen. Ist meist keine riesen Hürde und man muss nicht extra ein Büro anmieten, aber man sollte es auf jeden Fall vorher klären.
Daniel - Geldkrieg
Hey (NetReview) Daniel,
als Kleinunternehmer musst du dem Finanzamt eine simple Einnahmen, Ausgaben Rechnung vorlegen. Ob das nun Affiliate Einnahmen, Adsense Einnahmen oder andere Einnahmen über dein Gewerbe sind ist egal. Gegenrechnen kannst du im Prinzip alles, was du für die Ausübung deines Gewerbes tatsächlich benötigst: Computer, Fahrtkosen, Bücher, Büromaterial etc. pp.
ABER: Die Sache mit den Abschreibungen ist wirklich nicht ganz einfach. Du kannst dir z.B. nicht einen PC für 500€ kaufen und diesen voll absetzen. Zum einen wird hier der Wert über Jahre abgeschrieben, zum anderen muss das ganze – wenn du den PC auch privat nutzt – relativ speziell angegeben werden. Dazu sucht man sich am besten einen Steuerberater, da die dir ganz genau sagen können was du alles als Ausgabe für deine Gewerbe deklarieren kannst und vor allem auch – wie man es richtig macht.
Daniel - NetReview
Danke für die ausführliche Erklärung Daniel (Geldkrieg)
Finanz-Weblog
“…denn oftmals sind Mietwohnungen nicht für Gewerbe zugelassen bzw. muss dem erst der Vermieter zustimmen….”
Das gilt in der Regel aber nur für Gewerbe mit so genannter Laufkundschaft oder häufiger Frequentierung durch Dritte. Wer als Einzelunternehmer seinem Online-Business nachgeht, bekommt seltenst Probleme und kann nach wie vor den gewerblich genutzten Raum steuerlich absetzen. Auch hier stimme ich Daniel voll zu: ein Steuerberater macht sich von Anfang an bezahlt, kann er doch auf häufig gemachte Fehler hinweisen bzw. einem Jungunternehmer einiges erklären, was dieser sonst übersehen hätte.
Simon
Hi,
ich werde morgen mein Gewerbe anmelden. Ich verdiene monatlich 50-100 Euro und möchte das jetzt anmelden.
Eine Frage: Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Ich bin bei meinen Eltern mitversichert. Muss ich da was ändern oder melden?
MfG
Simon
Daniel - Geldkrieg
Hallo Simon,
im Normalfall nicht. Je nachdem wie du und deine Eltern versichert sind, sollte sich bei einem Nebengewerbe in dem Rahmen nichts ändern.
monstera
In Hessen ist die Gewerbeanmeldung gar kostenlos … Hab’s heut’ erst gemacht.
Andreas
Die Gewerbeanmeldung selbst kostet im Normalfall je nach Stadt nicht viel an Gebühren. Mir ist derzeit kein Ort bekannt der dafür mehr als 30 Euro Anmeldegebühren haben will. Meistens sind die Gebühren viel niedriger. Aus eigener Erfahrung kann ich aber empfehlen so viele Tätigkeiten wie irgendwie möglich in die Gewerbeanmeldung mit aufzunehmen. Es ist aber auch jederzeit möglich eine Gewerbeerweiterung oder Gewerbekorrektur durchführen zu lassen. Hierbei fallen auch nur ganz geringe Kosten an. Je breiter und allgemeiner die gewerblichen Tätigkeiten beschrieben sind umso größer sind auch die Chancen später mal ohne erneut zum Amt laufen zu müssen weitere Tätigkeiten anzubieten. Am besten überlegt man sich vorher was man alles anbieten könnte und was eventuell noch bald hinzu kommen könnte. Die Behörden dulden aber keine zu übertrieben ungenaue Angaben über die gewerblichen Tätigkeiten.