Die Gewerbeanmeldung – Teil 3
Herzlichen Glückwunsch! Mit der Gewerbeanmeldung habt Ihr den ersten Schritt in Richtung Selbstständigkeit gemacht. Auch wenn Ihr mit eurem Blog vllt. noch nicht so viel Geld verdient: was nicht ist kann ja noch werden und wer weiß, vllt. übt Ihr euer Gewerbe schon bald nicht mehr nur im Nebenerwerb als Kleinunternehmer aus, sondern als Haupttätigkeit?
Bevor wir auf das Finanzamt und das Thema Steuern eingehen, auch hier wieder folgender Hinweis:
Dieser und alle folgenden Beiträge dieser Artikel Serie sind keine Rechtsberatung, für Fragen die ihr rechtsverbindlich beantwortet haben möchtet, wendet euch an eine dafür ausgewiesene Person, wie z.B. einen Fachanwalt oder Steuerberater.
Nachdem Ihr euer Gewerbe angemeldet habt, wird sich wie schon angekündigt innerhalb weniger Tage unter anderem auch das Finanzamt bei euch melden. In diesem Schreiben müsst Ihr einen relativ umfangreichen Bogen ausfüllen und dem Finanzamt Rede und Antwort stehen in Bezug auf eure geplanten Einnahmen.Was darf ich mit meinem Gewerbe verdienen?
Mit eurem Gewerbe dürft Ihr natürlich so viel verdienen wie Ihr wollt. Allerdings stellt Ihr erst mal einen sogenannten Kleinunternehmer dar und dürft als dieser einen Umsatz von 17.500 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten. Im Gegenzug müsst Ihr an das Finanzamt keine Umsatzsteuer abführen und habt weniger Aufwand bei der Steuererklärung.
Auf diese Regelung könnt Ihr allerdings auch freiwillig verzichten. Dann müsst Ihr allerdings von Anfang an Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürft diese im Gegenzug aber auch für eure getätigten Investitionen gegenrechnen. Solltet Ihr euch dazu entscheiden trotz geringen Einkommens Umsatzsteuer abzuführen, müsst Ihr vorerst monatlich eine Umsatzsteuer Voranmeldung an das Finanzamt schicken. Wer von dieser Regelung keinen Gebrauch machen will und mit weniger Aufwand vorlieb nehmen will, muss auf seinen Rechnungen auf die sog. Kleinunernehmerregelung hinweisen und darf in Folge dessen keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen.
Angabe zum geplanten Umsatz / geplanten Einnahmen
Das Finanzamt will von euch wissen, wie hoch die geplanten Einnahmen / der geplante Umsatz im Jahr der Gründung ausfallen wird. Hier solltet Ihr einen möglichst realistischen Wert angeben, denn das Finanzamt wird euch in einem kommenden Schreiben dazu auffordern für den angegebenen Betrag Steuer Vorauszahlungen zu leisten. Diese werden dann Quartalsweise von eurem Konto abgebucht bzw. müssen von euch an das FA überwiesen werden.
Angabe zu Gewerbetätigkeiten
Auch das Finanzamt will von euch wissen, womit Ihr denn euer Geld verdient. Auch hier solltet Ihr eure Gewerbetätigkeit detailliert und umfassend beschreiben, so dass Ihr nicht nur mit dem eigenen Blog Geld verdienen könnt, sondern z.B. auch für die Installation und Wartung anderer Webseiten Geld verlangen könnt (und das war nur ein Beispiel!)
Die Buchführung
Auch als Kleingewerbetreibender müsst Ihr über eure Einnahmen und Ausgaben Buch führen. Als Kleinunternehmer reicht hier allerdings eine einfache Einnahmen Überschuss Rechnung, die Ihr eurer normalen Steuererklärung beilegt, sofern euer Umsatz unter 350.000€ und euer Gewinn unter 30.000€ liegt. Natürlich habt Ihr als Gewerbetreibender die Möglichkeit nicht nur euren Webspace und die Domain Kosten als Ausgaben anzugeben, sondern auch noch einige Dinge mehr. Wer hier genaueres wissen will, sollte für seine Steuererklärung einen Steuerberater zu Rate ziehen der euch da noch einiges mehr erzählen kann.
Das eigene Geschäftskonto
Für alle Einnahmen und Ausgaben die mit eurem Gewerbe zu tun haben, solltet Ihr euch in jedem Fall ein eigenes Konto einrichten. Sucht euch hier am besten ein kostenloses Girokonto, bei dem Ihr keine Kontoführungsgebühren zahlen müsst um eure Ausgaben gering zu halten. Auf dieses Konto sollten alle Einnahmen aus Werbeeinnahmen wie Google Adsense und Affiliate Marketing überwiesen werden und natürlich auch eure Hosting Kosten und die Vorauszahlungen an das Finanzamt getätigt werden. So vermischen sich die Einnahmen nicht mit eurem Privat Konto und Ihr habt immer einen guten Überblick, wie es um euer Nebengewerbe steht.
Für die Anmeldung eures Kleingewerbes solltet Ihr nun gewappnet sein. Der ein oder andere Punkt klingt vielleicht schwerer als es eigentlich ist und wenn der „Gewerbe anmelden“ Prozess erst einmal beendet ist, steht euch kaum noch etwas im Weg im Internet Geld zu verdienen. Natürlich gibt es noch sehr viel mehr über das Ihr euch im Laufe der Zeit Gedanken machen müsst: Was gehört auf eine Rechnung? Benötige ich einen Eintrag im Handelsregister? In der Zukunft wird es zu dem ein oder anderen Thema hier noch ein paar Beiträge geben. Wichtig ist erst mal, dass Ihr JETZT loslegen könnt. Unternehmergesellschaft
Ich hoffe, dass ich euch mit dieser kurzen Artikelserie ein klein wenig helfen konnte. Fragen, Anregungen und alles andere nehme ich natürlich immer wieder gern in den Kommentaren von euch entgegen.















Peter
Ich würde jeden raten bei der Schätzung von möglichen Umsatz recht niedrig zu setzen. Grund dafür wäre das Aufgrund diese Angaben eure Vorauszahlungen ans FA festgelegt werden. Wer also angibt das er z.B 15 000 Euro Gewinn im Jahr machen wird, und nur 300 Euro im Monat erzielt wird dann zu viel zahlen müssen.
Solltet wieder erwarten der Gewinn am Jahresende höher sein, dann kann jeder diesen Fehlbetrag leichter nachzahlen als umgekehrt.
Übrigens können Blogger durchaus viele Kosten die im Zusammenhang mit ihre Tätigkeit stehen, steuermindert einsetzen.
Blokster.de
Nochmal schön erläutert alles… und alles wichtige drin…für nen “Newbie”… was er wissen muss!
Andi
Peter könntest du vielleicht ein paar von den Punkten welche man als Blogger steuermindernd einsetzen kann posten.
Peter
@Andi,
Wer ich mal als eigeneständige Artikel in mein Blog demnächst aufgreifen. Danke für die Anregung.
jacko123
Und was ist, wenn man im Jahr der Anmeldung unerwarteterweise noch mehr als 17.500€ verdient?
Tom
Sehr informativ, bin schon gespannt auf die weiteren Beiträge.
Gruß
Tom
Interface
Scheiß Deutschland. Wieder nur Kosten und Bürokratie. Und wer sich nicht dran hält muss Strafe zahlen. Nur die Bänker nicht. Drecksland.
Kommen noch die Kosten für einen Anwalt IT-Recht hinzu. Beratugsgespräch und dann die Kosten für ein Impressum. 150€ Beratung (hab ich auch mal gehabt) und für den Rest vielleicht noch mal 300€. Eigene AGBs bis zu 1000€.
Man haut wie ein Volltrottel Kohle raus wenn man es richtig macht…
Ich empfehle jedem mal an der Uni in der Nähe nach dem Kurzs “IT-Recht” oder “Internetrecht” zu gucken und als z.B. Gasthörer teilzunehmen. Danach habt ihr kein Bock mehr auf Webseite…
.wired
Gleich mal die ganze Serie bookmarken, sehr informativ! Bin zwar schon Kleinunternehmer, aber habe noch so meine Problemchen mit Rechnungen etc. M) Freu mich schon auf die nächsten Artikel =)
Genialpreis
Warum gab es diese Artikel-Reihe nicht schon als ich mich vor 3 Jahren selbständig gemacht habe?
Gibt auf jeden Fall einen guten Überblick. Weiter so!
Andy
Man glaubt es kaum aber ich bin jetzt erst auf Geldkrieg aufmerksam geworden. Finde deine Artikel wirklich Klasse. Das liebe Finanzamt, schon ne Nummer für sich und vor allem die Angaben für den Umsatz. Wer weiß das denn schon wenn er sein Unternehmen startet
Mario
Gute Artikelserie! In Bezug auf den Umgang mit dem Finanzamt habe ich die Erfahrung gemacht, dass man dort zu Beginn einer Selbständigkeit, wenn die Einnahmen noch gering ausfallen, auch mal fünfe gerade sein lässt. Damit meine ich die Aufbereitung der eingereichten Informationen bzw. Unterlagen. Wichtig ist, dass man sämtliche Einnahmen ordnungsgemäß deklariert!!! Hier würde ich mir keine Nachlässigkeiten erlauben.
Denis
Echt guter Artikel. Viele denken eine Gewerbe anzumelden wäre ein riesiger Akt. Dabei geht das alles recht fix und unkompliziert. Also keine Angst vor der Bürokratie
Kurt
Wie schaut es mit der Krankenversicherung aus? Das wird nirgends erwähnt, das man sich dann noch selbst krankenversichern muss wenn man sonst bei den Eltern versichert war.
Daniel - Geldkrieg
Hey Kurt,
ob du dich nun mit deinem Gewerbe Selbstständig machst, oder aber es im Nebengewerbe neben deinem normalen Job bereibst: Eine KV benötigst du sowieso und hat nichts mit der Gewerbeanmeldung an sich zu tun. Was ist denn diesbezüglich deine genaue Frage?
Kurt
Es könnte ja sein das ein Student oder Schüler das hier liest, sein Gewerbe startet und vergisst sich Krankenzuversichern, da er denkt das er noch bei seinen Eltern versichert sein kann, was ja nicht geht.
Daniel - Geldkrieg
wenn du noch Schüler bist und ein Nebengewerbe anmeldest kannst du natürlich noch bei den Eltern KV sein
Kurt
Und als 23 jähriger Student?
Plattenspieler
Vor allem sollte das Gewerbe erst dann angemeldet werden, wenn der erste Umsatz erwirtschaftet wurde – auf keinen Fall früher. Man hat sonst nur unnötigerweise das Finanzamt am Arsch. Ein Gewerbe kann auch für einen Monat rückwirkend angemeldet werden.
Pengknaltzky
So, jetzt ist es amtlich: Geldkrieg kann man vergessen. Nur noch langweilige Themen, immer die gleichen Nasen, die kommentieren- Luft absolut draußen. Keine kontroversen Themen mehr, kein Schlagabtausch. Kurzum: LANGEWEILE PUR!!! Das wars. Bye.
Clatsch
Echt ne gute Sache dein kleiner Leitfaden
Andy
Als ich ein Gewerbe angemeldet habe hab ich gedcht ich bekomme da ein Formular aber eigentlich ist das ja nur ein Zettel mit Stempel der Stadt
S. Schechtl
Zu der Umsatzsteuer-Voranmeldung :
Nach meinem Wissen muss diese bei Kleinstgewerbe nicht monatlich abgegeben werden – sofern sich die Regelungen nicht in den letzten Jahren geändert haben. Damals hat es ausgereicht alle Unterlagen des abgelaufenen Jahres gesammelt einzureichen (Umsatzsteuer, Gewinn-Verlust u.s.w.) um dann den Erstattungs oder Zahlbetrag zu ermitteln.
Hilfreich wäre vielleicht auch noch die Information wie es aussieht wenn man später von der Kleinunternehmerregelung (keine Mwst. ausweisen) zu Mwst-pflichtig wechseln möchte / muss. Hier gab es glaube ich doch die ein oder andere Hürde zu überwinden.
DonSanchez
Leute! Ich würde mich über ein Inhaltsverzeichnis in Kopfteil freuen! Die übrigen drei Teile muss man mühsam bei “Ähnlichen Beiträgen” suchen! Ansonsten – wunderbares Thema, zieh ich mir gleich komplett rein.
Hagen
Schöne Artikelserie. Gerade in Foren gibt es ja immer sehr hitzige Diskussionen über die Gewerbeanmeldung mit 50 % Falschmeldungen. Jetzt hat man endlich eine Standardantwort per Link bei Fragen zur Gewerbe-Anmeldung
Simon
Gibts da als Schüler was besonderes zu beachten?
Daniel - Geldkrieg
Wenn du die jeweiligen Hinweise zu Minderjährigen in dem anderen Teil gelesen hast nicht.
Wahrsager
Hätte ich diese Informationen/Tipps vor meiner eigenen Gewerbeanmeldung schon zur Verfügung gehabt, hätte ich bestimmt nicht so viel Stress mit dem Finanzamt etc., aber nach 3 Jahren meines Gewerbes bin ich in der Selbstständigkeit drin und kann es nur jedem empfehlen: Für seine Geldbörse zu arbeiten macht wesentlich mehr Spaß, als für ein festen Lohn arbeiten zu müssen.
Trends
Eine gute Artikelserie. Ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater ist empfehlenswert. So kann man feststellen, ob man zueinander passt und auch gleich ein paar Detailfragen klären, ohne dass Kosten entstehen;-)
Daniel
“…Und was ist, wenn man im Jahr der Anmeldung unerwarteterweise noch mehr als 17.500€ verdient?…” Dann passiert erst für das betreffende Jahr nichts, nur wirst Du dann automatisch im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig. Ganz wichtigt hier: ihr seid als Unternehmer verpflichtet, diesen Sachverhalt zu erkennen, und dementsprechend bereits ab Beginn des neuen Kalenderjahres USt. auszuweisen!
Markus
Hi!
Wieviel muss ich denn bei der Vorauszahlung der Steuer abdrücken? Treibt mich das nicht in den Ruin?!
Viele Grüße
Markus
Markenanmeldung
Gewerbe kann man(n) oder Frau nicht nur anmelden, sondern auch schützen: Durch Markenanmeldung! Diese ist beim deutschen Patent und Markenamt http://www.dpma.de schon ab 290 Euro möglich. Eine so amtlich erfolgreich eingetragene Marke – ob nun Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke genießt rechtlich enormen Schutz. Z.B. auch im Falle von Second Level Domains! Zwei super nette, junge Anwälte aus Braunschweig kann ich nur empfehlen, die schon für kleine Beträge alle Fragen dazu beantworten und auch die Anmeldung auf Wunsch komplett mit dem Amt abwickeln:
Mein Linktipp:
http://www.sichere-markenanmeldung.de/
Eure Larissa (www.LarissaToday.de)