Diese Liste hilft Abmahnungen vorzubeugen

Abmahnungen gibt es immer wieder, besonders Webseiten sind davon betroffen. Kein Wunder, denn es gibt viele Dinge, die man beachten muss, wenn man eine Website oder einen Blog betreibt. Ein kleiner Fehler ruft schnell die Abmahnanwälte auf den Plan. Umso schöner, dass sich Datenwachschutz.de dieser Sache einmal angenommen hat. Er hat in einem Artikel die größten Fehler, die man machen kann zusammengefasst.

Abmahnfallen

  • Impressum fehlt
  • E-Mail Adresse im Impressum fehlt
  • Ust-Id Nr. im Impressum fehlt
  • Telefonnumer im Impressum:

Die OLG-Rechtsprechung war sich über die Frage, ob eine unmittelbare Kommunikation nur über das Telefon möglich ist, nicht ganz einig. Während das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 17.04.2004, Aktenzeichen. 20 U 222/03, zum Ergebnis kam, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Anbieterkennzeichnung nicht notwendig ist, kam nur zwei Monate vorher das OLG Köln (Urteil vom 13.02.2004, Aktenzeichen. 6 U 109/03) zu dem Ergebnis, dass eine Telefon- oder Faxnummer in der Anbieterkennzeichnung mit anzugeben sei.

Der Diensteanbieter muss jedoch gleichzeitig auf Anfrage hin, einen nicht elektronischen Kommunikationsweg zur Verfügung stellen, der ihm die Aufrechterhaltung einer effizienten Kommunikation ermöglicht. Eine Telefonnummer muss jedoch nicht zwingend angegeben werden.

Für die Praxis heißt dies, dass für den Fall, dass ein Anfrageformular angeboten wird, eine Telefonnummer nicht zwingend anzugeben ist.(Quelle: Internetrecht Rostock )

  • falsche Adresse im Impressum
  • Kontaktformular statt E-Mail Adresse
  • abgekürzter Vorname
  • Mitbewerber wird in vergleichender Werbung verunglimpft
  • Werbung mit Konkurrenzpreisen
  • Werbung mit falschen Testurteilen
  • Werbung mit pornografischen Inhalten
  • Urheberrechtsverletzung durch ungefragtes Verwenden von Bildern, Videos, Screenshots
  • Verwendung von Screenshots aus Google Earth oder Goolge Maps
  • gleiches gilt für Screenshots aus dem Google AdSense Konto und genauen Angaben von exakten Einnahmen oder Klickraten
  • Verwenden von Zitaten (Zitate ganzer Werke, auszugsweise Zitate, Bildzitate, Musikzitate und Filmzitate)
  • Verlinkungen jeglicher Art auf Seiten mit pornografischen Inhalten (auch in den Kommentaren)
  • Veröffentlichen von Namen, Adressen oder Telefonnummern fremder Personen

Die Liste in vollem Umfang bekommt ihr auf Datenwachschutz.de. Sehr hilfreich wie ich finde. Für jeden Blogger Pflicht, hier einmal reinzuschauen.

Habt ihr selsbt schon Erfahrungen mit Abmahnungen gemacht? Schreibt mir in den Kommentarbereich.


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Kommentare


  1. Alex
    21. Oktober 2008

    Mich hat mal so einer anpi**t weil ich keine UST-ID im Impressum angegeben habe… . Was geht diese Leute das eigentlich an und was bringt es ihnen wenn sie Webmaster Abmahnen?

    Alexs zuletzt geschriebener Artikel: Spiderman Regisseur über einen WoW Kinofilm



  2. Hansi
    21. Oktober 2008

    Es fehlt noch die Abmahngefahr durch die Verwendung von Google-Analytics !!
     



  3. Datenwachschutz.de
    21. Oktober 2008

    Steht als update schon unten mit drinne. Hatte ich vor ein paar Tagen schon einen Artikel zu geschrieben :mrgreen:

    Datenwachschutz.des zuletzt geschriebener Artikel: Die größten Abmahnfallen für Blogger



  4. martin
    21. Oktober 2008

    sag mal, produzierst du eigentlich gelegenlich auch mal eigenen content oder besteht der ganze sinn dieses blogs darin über zweitverwertung von möglichst trafficbringendem fremdcontent und einigen google-relevanten schlagwörtern schnell geld zu verdienen?



  5. DavidG
    21. Oktober 2008

    @Martin: Ich schreibe über die Themen, die wichtig sind, wenn man im Internet mit einem Blog Geld verdienen will…nicht jeder kennt jeden Beitrag im Netz, deshalb versuch ich auf die wichtigsten hinzuweisen…auf den Traffic kommt es mir da weniger an, als auf die Info…eigenen Content gibt es natürlich weiterhin…



  6. Tris
    21. Oktober 2008

    Apropos Telefonnumer im Impressum: Die Urteile sind schon etwas älteren Datums. Sollte man sich nicht vorsichtshalber an dem Leitfaden zur Impressumspflicht halten, das das Justizministerium 8/2008 veröffentlicht hat?
    http://www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet.pdf

    “Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen,
    rechtsverbindlich ist er nicht.” (Zitat vom Justizministerium)
     



  7. Paul
    21. Oktober 2008

    Es ist, wie ich finde, gar nichts dagegen einzuwenden, wenn man fremden Content, der bereits woanders veröffentlicht wurde, auf seiner Seite oder gar in seinem eigenen Blog ebenso zu veröffentlichen. Nichts anderes passiert doch schließlich auf jeder Nachrichtenseite.
    SpOn erfindet doch auch nicht eigene “News”!
     
    Weiterhin besucht man nicht tausende von Seiten im Internet, sondern hat seinen festen Stamm am Webseiten (der regelmäßig gepflegt werden sollte), wo man sich seine Informationen oder Neuigkeiten herholt. Wo dieser Content herkommt, ist für mich erst mal zweitrangig.

    Pauls zuletzt geschriebener Artikel: Das Supertalent



  8. Paul
    21. Oktober 2008

    Die Umastzsteuer-ID muss natürlich nur veröffentlicht werden, wenn man eine hat.  Die Steuernummer muss nicht angeben werden (ausser auf Rechnungen).

    Ein Punkt der noch fehlt, sind Angaben zum Handelsregister. Natürlich nur, wenn man eingetragen ist.

    Zitate sind ebenfalls zulässig, nur über den Umfang kann man sich streiten.


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